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FAQ

Künstlersozialabgabe

Seit 1983 gibt es das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Dieses dient, kurz gesagt, zur Absicherung von Künstlern und Kreativ-Arbeitenden. Generell muss jeder der kreative Leistungen in Anspruch nimmt diese abführen. Die Grundlage ist die Rechnung auf die prozentual der Beitragssatz erhoben wird. Wer diese nicht meldet oder abführt muss mit einer Nachzahlung oder sogar Bußgeld rechnen.

Die Prozentsätze:

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
3,9 % 3,8 % 3,8 % 4,3 % 5,8 % 5,5 % 5,1 % 4,9 % 4,4 % 3,9 % 3,9 % 3,9 % 4,1 % 5,2 % 5,2 % 5,2 % 4,8 % 4,2 %

Da wir von der Rechtsform her eine GmbH sind, sind unsere Kunden von diesen Abgaben befreit!

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